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Deutschland will Öl- und Erdgasheizungen ab 2045 komplett verbieten

May.31.2024

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Dem Gesetzentwurf zufolge soll jede neu installierte Heizungsanlage in Deutschland zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden (z. B. Wärmepumpen oder Biomassekessel). Der Gesetzentwurf soll Anfang 2024 in Kraft treten, gilt aber zunächst nur für Neubauten und sieht einen sofortigen Austausch der Heizungsanlagen in allen Gebäuden vor. Die ersten fünf Jahre sind eine Übergangszeit und Altbauten sind nicht verpflichtet, ihre Heizungsanlage sofort auszutauschen.

Städte mit mehr als 100,000 Einwohnern sollen bis Mitte 2026, andere Städte bis zum 30. Juni 2028 Heizsystempläne erstellen.

Heizsysteme in bestehenden Gebäuden müssen zunehmend Biomasse oder Wasserstoff zum Heizen nutzen, ab 15 mindestens 2029 %, ab 30 2035 % und ab 30 2040 %. Mindestens 60 %. Das Gesetz gilt bis zum 31. Dezember 2044. Ab 2045 sind Öl- und Gasheizungen in Deutschland komplett verboten, Gebäude können nur noch mit erneuerbarer Energie klimaneutral beheizt werden.

Mit der Einführung des neuen Wärmegesetzes geht die Bundesregierung einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Energiewende. Deutschland wird von Öl- und Erdgasheizungen auf umweltfreundliche und klimafreundliche erneuerbare Energieheizungen, Wärmepumpen, umstellen. Auch die Marktaussichten für ganz Europa werden sicherer!

 

Geförderte Heizsysteme mit erneuerbarer Energie

Allerdings hat diese Heizkostenrechnung auch für große Kontroversen gesorgt. Experten schätzen, dass der Austausch dieser Heizungen je nach Größe der Wohnung oder des Hauses bis zu 100,000 Euro kosten könnte, was für viele Hausbesitzer weitreichende Folgen hätte.

Um dieses Problem zu entschärfen, schlägt der Entwurf eine entsprechende Förderpolitik vor: „Gebäudesanierungen und die Umstellung auf erneuerbare Energie-Heizsysteme werden durch direkte Zuschüsse, Darlehen und steuerliche Anreize gefördert“, um Eigentümer, insbesondere einkommensschwache und ältere Eigentümer, finanziell zu unterstützen.

Grundsätzlich wird jedem ein Zuschuss von 30 % der Kauf- und Installationskosten gewährt. Wer seine Heizung früher als gesetzlich vorgeschrieben austauscht, erhält zusätzlich einen Förderbonus von 20 %. Familien mit geringem Einkommen und einem jährlichen Gesamteinkommen von nicht mehr als 36,000 Euro erhalten weitere 30 % des Zuschusses, maximal jedoch 70 % des Gesamtzuschusses.

Für ein Einfamilienhaus sollten beispielsweise die maximal zulässigen Kosten 30,000 Euro betragen, die maximale staatliche Förderung 21,000 Euro. Darüber hinaus stehen zinsgünstige Kredite zur Verfügung. Dies wird zweifellos dazu beitragen, Heizsysteme mit erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen für mehr Hausbesitzer erschwinglich zu machen.


Ausstellungsvorschau Deutschland

Unser Unternehmen wird vom 2024. bis 19. Juni an der Ausstellung The Smarter E Europe 21 in der Messe München, Deutschland, teilnehmen. Die Standnummer ist C5.620. In dieser Ausstellung werden wir ein neues Erscheinungsbild und eine neue Technologie des Wärmepumpen-Warmwasserbereiters präsentieren. Auf dieser Ausstellung werden wir ein neues Erscheinungsbild und eine neue Technologie des R290-Wärmepumpen-Warmwasserbereiters vorstellen, einschließlich R290-Warmwasserbereiter, integrierte All-in-One-Wärmepumpe, R290-Heizung und Kühlung und Warmwasser-Monoblock-Wärmepumpe, R290-Heizung, Kühlung und Warmwasser-Split-Wärmepumpe und so weiter.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen zur Ausstellung!

Sieg 0530-1


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